Hier erhalten Sie einige technische Grundlagen
die Ihnen bei der Planung Ihres Fertighauses hilfreich sein können.
Wärmedurchgang
Der Wärmedurchgangskoeffizient U (auch Wärmedämmwert, U-Wert, früher k-Wert) ist ein Maß für den Wärmestromdurchgang durch eine ein- oder mehrlagige Materialschicht, wenn auf beiden Seiten verschiedene Temperaturen anliegen. Er gibt die Energiemenge (in Joule=Wattsekunden) an, die in einer Sekunde durch eine Fläche von 1 m² fließt, wenn sich die beidseitig anliegenden Lufttemperaturen stationär um 1 K unterscheiden. Der Wärmedurchgangskoeffizient in W/(K·m²) ist eine spezifische Kennzahl der Materialzusammensetzung einesBauteils.
Der so definierte U-Wert ist daher ein Maß für die „Wärmedurchlässigkeit“ bzw. die Wärmedämmeigenschaften von Bauteilen, also zum Beispiel einer bestimmten Verglasung eines Fensters. Ein Bauteil mit einem kleinen U-Wert lässt dabei weniger Wärme durch als ein Bauteil mit einem größeren U-Wert. Die ist sowohl im Winter von enormer Bedeutung (geringere Heizkosten) als auch im Sommer (kühle Räume auch bei Hitze)
Die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten für den öffentlich-rechtlichen Nachweis im Bauwesen erfolgt nach den Berechnungsschritten gemäß ISO 6946. Die erforderlichen Bemessungswerte sind in EN 12524 und DIN 4108-4 für Bauteile festgelegt.
Der Wärmedurchgang eines Bauteils hängt ab von den Wärmeleitfähigkeiten der verwendeten Materialien und deren Schichtdicken sowie von der Bauteilgeometrie (ebene Wand, zylindrisch gekrümmte Rohrwandung, etc.) und den Übergangsbedingungen an den Bauteiloberflächen.
H.+O. Quast Häuser erfüllen EnEV 2009 und KfW-Effizienshaus Anforderungen
Der Bundestag beschließt das Dritte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG)
Das EnEG hatte in seiner ersten Fassung 1976, die 1977 in Kraft trat, insbesondere den Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie die effiziente Anlagentechnik und deren Betrieb im Visier. Das EnEG wurde bereits 1980 per Gesetz geändert und 2001 von D-Mark auf Euro umgestellt. 2005 wurde das EnEG erneut geändert und schaffte die Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude in und der Einführung von Energieausweisen im Bestand.
Wärmegesetz gilt parallel zur EnEV
Seit 1. Januar 2009 tritt das neue, bundesweite Wärmegesetz 2009 in Kraft. Die offizielle Bezeichnung lautet: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008. Das Wärmegesetz gilt zusätzlich und parallel zur jeweils gültigen Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Seit 1. April 2009 hat die KfW ihre Förderprogramme umbenannt. Die Fördertypen KfW 40 und 60 heißen nun, KfW- Effizienshaus 55 oder 70. Die Anforderungen zur Erfüllung der Richlinien, sind nahezu identisch.
Was fordert das Wärmegesetz 2009?
Bauherren, die einen Neubau planen oder Eigentümer, die eine größere Sanierung, einen Anbau oder Erweiterung im Bestand durchführen, müssen zusätzlich zu den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (in der aktuellen Fassung EnEV 2007) auch das Wärmegesetz beachten: Sie müssen die Wärme für die Heizung und das Warmwasser teilweise durch erneuerbare Energiequellen decken (Sonne, Erdwärme, Umweltwärme, Biomasse) oder gewisse Ersatzmaßnahmen durchführen (das Gebäude stärker dämmen, Fernwärmenetze oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen).
